Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand

1.1 Syltfit verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Das Training findet ausschließlich nach Terminvereinbarungen statt. 

Es besteht generell kein Anrecht auf einen bestimmten Termin.

Die Dauer einer Trainingseinheit wird individuell festgelegt.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Syltfit steht den Klienten auch außerhalb der Trainingseinheiten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Syltfit.

4. Haftung

Die Teilnahme an der Trainings- und Gesundheitsbetreuung erfolgt auf eigene Gefahr des Klienten. Der Klient versichert, in jeder Hinsicht uneingeschränkt körperlich gesund zu sein; auf jede (Vor-) Erkrankung bzw. auf jedes bestehende bzw. neu entstehendes Gesundheitsrisiko hat er umgehend schriftlich hinzuweisen.

4.1 Syltfit schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung gilt als Gegenstand der Trainings- und Gesundheitsbetreuung.

4.3 Syltfit haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Syltfit vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Syltfit übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung für Syltfit, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im voraus.

5.2 Der Klient erhält von Syltfit eine Zahlungsaufforderung, die ohne Abzüge nach Erhalt zu zahlen ist. Bei Firmen wird die 19 % MwSt. zu den Preisen erhoben.

6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Syltfit im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Syltfit.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1. Ein Anspruch auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit im Voraus gezahlten Beträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. 

8.2 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Syltfit können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Syltfit gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Syltfit Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Vereinbarung hinaus.

10.2 Syltfit hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Vereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts Anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird Sylt vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 BootcampInselSylt:

Mindestteilnehmerzahl: 4 Personen

Keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr / Keine Barauszahlung von Restguthaben möglich

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung BootcampInselSylt teil.

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erklärt mit Abgabe der Anmeldung und Beitragszahlung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber den Trainerinnen / Syltfit.

Bei Mitnahme von Kleinkindern sind die Aufsichtspersonen/Mütter o. Väter o. gesetzlicher Vertreter alleinig für die Sicherheit und Fürsorge der Kinder zuständig, die Trainerinnen bzw. Syltfit werden/wird von dieser Pflicht entbunden.

Der gesetzliche Vertreter von Minderjährigen erklärt, dass für den vertretenen Minderjährigen der Haftungsausschluss anerkannt wird.